Die Regierungsvorlage zur Basel II-Novelle befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung. Danach werden die befürchteten massiven negativen Auswirkungen auf die Kreditvergabepolitik und besonders auf die Kreditkonditionen für Klein- und Mittelbetriebe (KMU) nicht eintreten:
Die Eigenmittelunterlegung von derzeit 8 % der vergebenen Kredite soll durch die neuen Bestimmungen im Durchschnitt nicht erhöht werden.
Durch die vollständige und gleichwertige Anerkennung der internen Ratings zur Eigenkapitalbemessung fällt für KMU der Druck weg, sich ein externes Rating verschaffen zu müssen.
Kredite an KMU bis zu einer Höhe von € 1 Mio. können wie Privatkredite behandelt werden: für den Standardansatz bedeutet dies, dass das diesbezügliche Risikogewicht nur mehr 75 % anstelle von 100 % betragen wird.
Das Eigenmittelerfordernis für Kredite an Unternehmen mit weniger als € 50 Mio. Jahresumsatz kann sich je nach Unternehmensgröße um bis zu 20 % reduzieren und sollte für die KMU um durchschnittlich 10 % geringer sein als für größere Unternehmen mit gleicher Bonität.
Für Hypothekarkredite wird es weiterhin eine begünstigte Regelung geben, speziell für die Wohnungs- und Eigenheimfinanzierung, unter speziellen Bedingungen auch für den sog. gewerblichen Hypothekarkredit.
Der Katalog der zur Risikoverringerung anerkannten Sicherheiten wird um jene Besicherungsinstrumente ausgeweitet, die besonders im Privatkundengeschäft und in der Finanzierung der KMU eingesetzt werden.