
Steuerbegünstigte Pensions-Investmentfonds
Durch die Steuerreform 2000 wurden so genannte Pensions-Investmentfonds steuerbegünstigt.
Dabei handelt es sich um inländische Investmentfonds, die besonderen Veranlagungsvorschriften, Ausgabe- und Rückgabebeschränkungen unterliegen und als thesaurierende Fonds ausgestaltet sein müssen.
Der Zeichner muss mit der ausgebenden Bank zuvor einen unwiderruflichen Auszahlungsplan abgeschlossen haben. Nach dem Auszahlungsplan darf eine Auszahlung grundsätzlich erst ab Erreichung des Pensionsantrittsalters oder für eine vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer und nur zum Zweck der Überweisung des angesparten Betrages als Einmalprämie zu einer Pensionszusatzversicherung erfolgen. Diese muss wiederum eine Rentenversicherung sein, sodass die tatsächliche Auszahlung an den Zeichner erst in Form einer Zusatzpension erfolgt.
Die Steuerbegünstigung besteht in einer Steuerfreistellung der ausschüttungsgleichen (= wiederveranlagten) Erträge während der Ansparphase und in einer Steuerfreiheit der nachfolgenden Rentenerträge aus der Pensionszusatzversicherung.
- Die Fondsbestimmungen und die tatsächliche Veranlagungspolitik eines Pensionsfonds haben eine Veranlagung von 40 % der einbezahlten Beiträge in Aktien vorzusehen, die an der Wiener Börse erstzugelassen sind.
- Dem Anteilscheinerwerber wird von einem zur Abgabe einer Garantie berechtigten Kredit- oder Finanzierungsinstitut aus dem EWR garantiert, dass im Falle einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen einbezahlten Beträge.
- Vor Ausgabe des ersten Anteilscheins wird eine Erklärung abgegeben, wonach mindestens für einen Zeitraum von zehn Jahren (kann auch länger sein) auf eine Verfügung über das angesparte Kapital verzichtet wird. Der Zeitraum beginnt ab der ersten Einzahlung zu laufen. Nach Ablauf des Mindestzeitraumes von zehn Jahren muss kein weiterer Verfügungsverzicht erfolgen.
Dem Erwerber steht eine staatliche Prämie zu, die im Jahr 2006 8,5 % (2003: 9,5 %, 2004 und 2005: 9 %) des Kaufpreises der Fondanteile beträgt. Der prämienbegünstigte Höchstbetrag ist an die Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung gekoppelt. Die Prämie beträgt für 2006 € 166,00 (2003: € 176,00, 2004: € 171,00 und 2005: € 180,00).
Nach Ablauf des Bindungszeitraumes von zehn Jahren kann das angesparte Kapital, allerdings bei Nachversteuerung der Erträge und unter Rückzahlung der halben Prämie, frei entnommen werden.
- Bei einem Versicherungsunternehmen nach Wahl des Anteilscheininhabers als Einmalprämie für eine von ihm nachweislich abgeschlossene Pensionszusatzversicherung.
- Bei Übertragung an eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung.
- Bei einer Pensionskasse, bei der der Anteilsinhaber bereits Berechtigter ist, zur Aufstockung seiner bereits bestehenden Pensionsansprüche.