
Rückwirkende Sozialversicherungsfreiheit der Reisekostenersätze für freie Dienstnehmer
Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006, in dem die rückwirkende Wiederherstellung der Sozialversicherungsfreiheit von Reisekostenersätzen für freie Dienstnehmer per 1.1.2005 enthalten ist, wurde vom Nationalrat bereits Ende April beschlossen.
Die Sozialversicherungsfreiheit kann jedoch noch nicht angewendet werden, da sie vom Bundesrat beeinsprucht wurde. Somit ist eine neuerliche Beschlussfassung im Nationalrat notwendig. Bis die rückwirkende Steuerfreiheit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann, werden noch einige Wochen vergehen.
Die Festschreibung der Sozialversicherungsfreiheit der Reisekostenersätze im ASVG wurde nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom März 2005 notwendig. In diesem Urteil vertrat der VwGH die Ansicht, dass Reisekosten von freien Dienstnehmern der Sozialversicherungspflicht unterliegen, weil Reisevergütungen nur dann beitragsfrei sind, wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.