
KFZ - Ummeldungen im Rahmen einer Umgründung sind gebührenfrei
Bei Unternehmensumgründungen, die nach dem Umgründungssteuergesetz abgewickelt werden, ist keine gebührenpflichtige Ab- und Neuanmeldung der auf die jeweiligen Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge vorzunehmen.
Die Zulassungsstellen haben gebührenfrei einen neuen Zulassungsschein auszustellen, wenn sich dadurch keine Änderung der örtlichen Zuständigkeit ergibt.
Dies wurde nun ausdrücklich im Kraftfahrzeuggesetz (KFG) geregelt. Bisher wurde oft auf Grund einer uneinheitlichen Verwaltungspraxis eine gebührenpflichtige Ab- und Anmeldung vorgenommen. Die Kosten einer Ab- und Ummeldung belaufen sich auf bis zu € 200,00.