1010 Wien, Krugerstraße 8, Top 9-11      Tel: 01 440 88 97–0      Fax: 01 440 88 97–88      email: office@reschny.at
NEWS
PHILOSOPHIE
DAS TEAM
FOKUS
> Kapitalanlage
> Für Ärzte
> Für Kollegen
LEISTUNGEN
ONLINE-RECHNER
SEMINARE
LINKS
KONTAKT
IMPRESSUM
© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - Juni 2006:

Lehrlingsförderung

Kurz vor Schulschluss und dem Beginn der ersten Einstellung von Lehrlingen wollen wir einen Überblick über die Förderungsmöglichkeiten für Lehrlinge geben:

Lehrlingsausbildungsprämie
€ 1.000,00 bekommt jeder Betrieb pro Lehrling und Kalenderjahr als Lehrlingsausbildungsprämie gutgeschrieben.

Lehrlingsförderung „NEU“ Projekt 06
Die wesentlichsten Kriterien der Förderrichtlinien:

  1. Für jeden Lehrling, den ein Betrieb zwischen dem 1.9.2005 und dem 31.8.2006 zusätzlich einstellt, bekommt er im ersten Lehrjahr € 400,00, im zweiten Lehrjahr € 200,00 und im dritten Lehrjahr € 100,00 an Förderung ausbezahlt.
  2. Die geförderten Lehrlinge müssen zum Zeitpunkt der Beschäftigung beim AMS als lehrstellensuchend vorgemerkt sein - eine Vormerkung unmittelbar vor Beginn des Lehrverhältnisses reicht aus.
  3. Der Antrag muss nicht mehr im Vorhinein gemeldet werden (neu seit März 2006).
  4. Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge jeweils zu Beginn des 2. und 3. Lehrjahres immer noch höher ist als die Gesamtzahl am 31.12.2004. Ausgeschiedene Lehrlinge müssen nachbesetzt werden.

Entfernungsbeihilfe

Das AMS fördert Lehrlinge, wenn ihnen ein näher gelegener zumutbarer Ausbildungsplatz nicht vermittelt werden kann und diese bereit sind, eine weiter entfernte Ausbildungsstelle anzunehmen.

Gefördert wird ein teilweiser Kostenersatz für:

  1. regelmäßig wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/monatlich)
  2. Unterkunft am Arbeitsort.
    Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entsprechenden monatlichen Fahrt- und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von € 61,00 monatlich, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von € 183,00/Monat gewährt werden.

Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch mit einem Berater des AMS gebunden und muss vor Beginn der Beschäftigung beantragt werden.

Lehrlingsfreifahrten
Für Lehrlinge, die für die Ausbildung einen Zweitwohnsitz benötigen, wurde für die Heimfahrt am Wochenende eine Fahrtenbeihilfe beschlossen.

Lehrberufe mit geringem Frauenanteil
Der Zuschuss pro Mädchen beträgt € 302,00 monatlich für eine Dauer von 12 Monaten.

Arbeitgeberbeitrag/Dienstgeberanteil
Lehrbetriebe müssen keine Beiträge zur Unfallversicherung ihrer Lehrlinge entrichten (Versicherungsschutz bleibt aufrecht). Die Arbeitgeber-Anteile zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung für Lehrlinge entfallen für die ersten beiden Lehrjahre. Durch die Änderung des Insolvenz - Entgeltsicherungsgesetzes ist für Lehrlinge kein Zuschlag zum Arbeitgeberanteil der Arbeitslosenversicherung zu entrichten.

 


Webdesign by berghWerk