NEWS - Mai 2006:

Ab 2006 müssen in Österreich exportierte und importierte Dienstleistungen an die Bundesanstalt Statistik Austria gemeldet werden. Dazu wurde die Meldeverordnung „Zabil“ von der österreichischen Nationalbank erlassen. Der erste Meldetermin war der 15. April 2006.
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Die Finanzbehörde ist berechtigt, Auskunftspersonen und Zeugen zu Auskünften vorzuladen aber auch von ihnen schriftliche Auskünfte zu verlangen.
Die Behörde ist verpflichtet, im Vorladungsbescheid und nach der mündlichen Einvernahme auf den Ersatz der Kosten, die diesen Personen erwachsen sind, hinzuweisen. Diese Ersatzpflicht gilt auch für die schriftlichen Auskünfte, das Gesetz sieht jedoch in diesem Fall keine Hinweispflicht vor.
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Eine weitere Einschränkung von dienstvertraglichen Konkurrenzklauseln ist im März 2006 gesetzlich beschlossen worden.
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Mitversicherung naher Angehöriger (Teil 1)
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Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen - insbesondere Hochwasserschäden besteht eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die die finanzielle Belastung mindern können. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Absetzbarkeit dieser Schäden als außergewöhnliche Belastung. Ferner wird auf weitere steuerliche Entlastungen verwiesen.
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