NEWS - April 2006:

Im Zusammenhang mit Naturkatastrophen - insbesondere Hochwasserschäden besteht eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die die finanzielle Belastung mindern können. Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Absetzbarkeit dieser Schäden als außergewöhnliche Belastung. Ferner wird auf weitere steuerliche Entlastungen verwiesen.
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Bis 2004 galten Beiträge, die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus entrichtet wurden, als Beiträge zur Höherversicherung, sofern nicht eine Rückerstattung beantragt wurde. Sie führten zu einem „besonderen Steigerungsbetrag“ und erhöhten so die Pension. Ab dem Beitragsjahr 2005 ist diese Möglichkeit entfallen.
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a) bei ordentlichen Wirtschaftskammermitgliedern
b) bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften (OHG, OEG, KG, KEG)
c) bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
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Mit der Novelle zum Telekommunikationsgesetz wurde seit Märzbeginn die E-Mail-Werbung an Unternehmer massiv eingeschränkt.
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Das Handelsgesetzbuch sieht für Geschäftsbriefe (zB Briefe, Faxe, Rechnungen, Bestellscheine, Massenaussendungen) bestimmte Angaben über das Unternehmen vor. Angaben, die zusätzlich aufgrund des neuen Unternehmensgesetzbuches (UGB) ab 1.1.2007 (mit einer Übergangsfrist bis 1.1.2010) notwendig werden, wurden gekennzeichnet (*).
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