Schneemassen und dadurch verursachte Schäden im Winter 2005/2006
Für Schäden, die aufgrund der großen Schneemengen dieses Winters auftreten, gilt nach Ansicht des BMF Folgendes:
Die vorzeitige Abschreibung ist nicht anwendbar (gilt nur für Hochwasserschäden des Sommers 2005).
Einkommensteuer-Vorauszahlungen: Nach dem 30. September darf das Finanzamt Bescheide über die Änderung der Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr grundsätzlich nicht mehr erlassen. Ist ein Steuerpflichtiger von Katastrophenschäden betroffen, kann ein Antrag auf eine Änderung der Vorauszahlung bis zum 31. Oktober gestellt werden. Überdimensionierte Schneefälle und dadurch verursachte Schäden sind als Katastrophenschäden anzusehen.
Katastrophenschäden gelten als außergewöhnliche Belastungen.
Selbstbehaltsgrenzen bei außergewöhnliche Belastungen
Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen
von höchstens € 7.300,00........................................... 6 %
mehr als € 7.300,00 bis € 14.600,00........................... 8 %
mehr als € 14.600,00 bis € 36.400,00....................... 10 %
mehr als € 36.400,00..................................................12 %