1010 Wien, Krugerstraße 8, Top 9-11      Tel: 01 440 88 97–0      Fax: 01 440 88 97–88      email: office@reschny.at
NEWS
PHILOSOPHIE
DAS TEAM
FOKUS
> Kapitalanlage
> Für Ärzte
> Für Kollegen
LEISTUNGEN
ONLINE-RECHNER
SEMINARE
LINKS
KONTAKT
IMPRESSUM
© by Claudia Reschny-Birox
NEWS - MÄRZ 2006:

Verkürzung der Meldefristen im Sozialversicherungsrecht – Pilotprojekt Burgenland

Derzeit muss der Dienstgeber einen bei ihm beschäftigten Dienstnehmer unverzüglich oder innerhalb der durch die Satzung einer Gebietskrankenkasse erstreckten Frist von sieben Tagen zur Sozialversicherung anmelden. Geplant ist die Anmeldung spätestens mit Arbeitsantritt.

Ein diesbezügliches Pilotprojekt läuft seit Jahresbeginn im Burgenland. Für das übrige Bundesgebiet wird diese Bestimmung erst dann gelten, wenn der Sozialminister eine diesbezügliche Verordnung erlässt.
Dies wird der Fall sein, wenn die zur Erfüllung der telefonisch durchführbaren Mindestangaben-Anmeldung (Bekanntgabe der Dienstgeberkontonummer, Namen und Versicherungsnummern bzw. Geburtsdaten der beschäftigten Personen sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme) erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stehen (Aufbau eines Callcenters in der Sozialversicherung).
Zu rechnen ist damit erst ab 1.1.2007, bis dahin bleibt es für das übrige Bundesgebiet bei den bisherigen Anmeldebestimmungen.

 
<< zurück

 

 


Webdesign by berghWerk