
Kombilohn ab 1.1.2006 vorerst befristet auf ein Jahr
Die Dauer der Zuschussgewährung beträgt vorerst ein Jahr, nach einer Evaluierung der Effektivität und Effizienz wird über die Fortsetzung entschieden.
Von Kombilohn spricht man, weil neben dem Entgelt, das der Dienstgeber zu leisten hat, weiterhin ein Teil des Arbeitslosengeldes bezogen wird.
Zielgruppe sind Personen unter 25 sowie über 45 Jahren, die länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet sind.
Der Dienstgeber erhält einen Zuschuss vom AMS in Höhe von 15 % des ausbezahlten Bruttoentgeltes.
Auch für die Sonderzahlungen gibt es einen Zuschuss.
Das Arbeitslosengeld beträgt zwischen 5 % und 50 % des vollen Bezuges, die Entgeltobergrenze von insgesamt 1.000 € darf dabei nicht überschritten werden.