NEWS - JÄNNER 2006:

Am 7.12.2005 wurden im Nationalrat wesentliche Änderungen betreffend Einbringungen beschlossen. Neu: die Berechnung der unbaren Entnahmen, die Unterziehung der baren und unbaren Entnahmen der Kapitalertragsteuer (KESt) und die Verschiebetechnik.
Wirksamkeit der Neuregelung: Umgründungen, die nach dem 31.1.2006 beim Firmenbuch beantragt bzw. beim Finanzamt gemeldet werden.
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Der Verkauf gemeinsamer Liftkarten im Tarifverbund wirft hinsichtlich der Beförderungserlöse und der Ausgleichszahlungen zwischen den einzelnen Liftbetreibern einige umsatzsteuerliche Fragen auf. Weitere umsatzsteuerliche Aspekte sind zu beachten, wenn der Tarifverbund auch ausländische Liftbetreiber umfasst.
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Für Leistungen von bestimmten Personen und Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb eines Dienstverhältnisses müssen Mitteilungen (ähnlich den Lohnzetteln) ausgestellt werden.
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Da Verträge über Dauerschuldverhältnisse, wie beispielsweise über Miet-, Pacht-, Wartungs- oder ähnliche Leistungen, in der Regel nicht alle gesetzlich geforderten Rechnungsmerkmale aufweisen, können Dauerrechnungen ausgestellt werden. Der Vorsteuerabzug steht dann im Zeitpunkt der Zahlung zu, ohne Zahlung ist kein Vorsteuerabzug möglich.
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Information des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. November 2005: Faxrechnungen sind bis Ende des Jahres 2006 möglich.
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