EuGH-Urteil zur Unterschrift auf Vorsteuererstattungsanträgen
Die deutsche Finanz verweigerte die Rückerstattung von Vorsteuern, da der entsprechende Antrag nicht eigenhändig vom Steuerpflichtigen (der Firma Yaesu Europe) unterschrieben war, sondern von deren deutschen Anwälten. Die Anwälte wiesen darauf hin, dass sie im Auftrag gehandelt haben und legten eine entsprechende Vollmacht vor.
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