reschny-birox-steuerberatung-1010-wien

KÜNSTLER

Als Künstler, der international tätig ist, benötigen Sie einen besonderen Service, der sehr individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein muss.
Sie brauchen einen Berater, der für Sie erreichbar und „aktiv“ für Sie tätig ist. Da Sie oft im Ausland tätig sind, ist es für Sie wichtig, dass Sie mit Hilfe moderner und zeitgemäßer Kommunikationsmittel mit uns kommunizieren können. Wir garantieren ständige Erreichbarkeit und einen Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

Beratungsschwerpunkte bei der Beratung von Künstlern:

  • Besteuerung von Künstlern unter Berücksichtigung zwischenstaatlicher Abkommen (Vermeidung der Doppelbesteuerung).
  • Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Besteuerung international tätiger Künstler.
  • Sozialversicherung bei internationaler Tätigkeit als Künstler.
  • Pauschalierungsmöglichkeiten für Künstler

Gewinnrücktrag

Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit fließen meist erst bei Fertigstellung bzw. Verkauf des Kunstwerks zu. Da aber häufig Jahre an der Herstellung des Kunstwerks gearbeitet wird, fallen im Jahr der Fertigstellung hohe Gewinne an, während in den Vorjahren lediglich geringe Gewinne erwirtschaftet werden. Daher können selbständige Künstler und Schriftsteller Gewinne, die in einem Jahr anfallen, gleichmäßig auf die zwei davorliegenden Kalenderjahre verteilen. Wurden in den beiden Vorjahren nur geringe  Gewinne erzielt, ergeben sich dabei erhebliche Steuervorteile.
Nach ständiger Judikatur steht diese Begünstigung Künstlern offen, die eine persönliche und eigenschöpferische Tätigkeit ausüben, die über bloß Erlernbares hinausgeht. Verfügt man über eine abgeschlossene künstlerische Hochschulbildung, geht man in der Regel vom Vorliegen einer künstlerischen Begabung aus.

Die Möglichkeit des Gewinnrücktrages besteht auch für ausländische Künstler, die in Österreich beschränkt steuerpflichtig sind.
Website by berghWerk